Kreditvermittlung widerrufen: Welche Rechte hast du?

Kreditvermittler widerrufen

Du hast einen Kredit über einen Vermittler abgeschlossen und möchtest den Vertrag nun widerrufen? Es ist wichtig zu wissen, dass dir gesetzliche Rechte zustehen, die dir einen Ausweg aus dem abgeschlossenen Darlehen ermöglichen. Dieser Text klärt dich über deine Möglichkeiten auf und wie du diese konkret nutzen kannst.

Dein Recht auf Widerruf bei Kreditvermittlungsverträgen

Das Widerrufsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes und gilt auch für Verträge, die du mit einem Kreditvermittler abschließt. Grundsätzlich hast du nach deutschem Recht (§ 355 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

Kreditvermittler widerrufen

Bei einem Kreditvertrag, der über einen Vermittler zustande kommt, spielt es eine entscheidende Rolle, ob der Vermittler lediglich eine Vermittlungstätigkeit ausübt oder ob er selbst als Kreditgeber auftritt. In der Regel sind Kreditvermittler Dienstleister, die dir helfen, einen passenden Kredit bei einer Bank zu finden. In diesem Fall unterliegt der Vermittlungsvertrag selbst dem Widerrufsrecht.

Wichtig ist zu verstehen, dass das Widerrufsrecht primär den Vertrag zwischen dir und dem Kreditvermittler betrifft, nicht aber automatisch den Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank, es sei denn, dieser wurde zusammen mit dem Vermittlungsvertrag als sogenannter „verbundener Vertrag“ geschlossen.

Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen?

Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt erst, wenn der Vermittler dich korrekt über dein Widerrufsrecht belehrt hat und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt wurden. Dazu gehören:

  • Die Identität des Unternehmers (Kreditvermittlers).
  • Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung.
  • Der Gesamtpreis der Dienstleistung (falls zutreffend).
  • Die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts.
  • Ein Muster-Widerrufsformular.
  • Die Information, dass der Vertrag widerrufen werden kann, ohne Angabe von Gründen.
  • Die Adresse, an die der Widerruf zu richten ist.

Fehlt diese Belehrung oder ist sie unvollständig, kann die Widerrufsfrist nicht wirksam zu laufen beginnen. In diesem Fall kannst du den Vertrag auch noch nach Ablauf von 14 Tagen widerrufen. Das Gesetz sieht hierfür sogar eine Frist von bis zu 12 Monaten und 14 Tagen vor, wenn die notwendigen Informationen gar nicht erteilt wurden.

Welche Rechte hast du, wenn du den Kreditvermittlungsvertrag widerrufst?

Wenn du deinen Kreditvermittlungsvertrag wirksam widerrufst, sind die beiderseitigen Leistungen zurückzugewähren. Das bedeutet für dich:

  • Keine Zahlungspflicht gegenüber dem Vermittler: Du bist nicht mehr verpflichtet, dem Kreditvermittler die vereinbarte Provision oder Gebühr zu zahlen.
  • Rückerstattung bereits gezahlter Beträge: Hast du bereits eine Vorauszahlung an den Vermittler geleistet, musst du diese zurückfordern.

Wichtiger Hinweis zum Darlehensvertrag: Ein Widerruf des Kreditvermittlungsvertrages bedeutet nicht automatisch, dass auch der von der Bank gewährte Kreditvertrag nicht mehr besteht. Der Darlehensvertrag mit der Bank bleibt davon zunächst unberührt, es sei denn, es handelt sich um einen verbundenen Vertrag (dazu später mehr).

Der verbundene Vertrag: Wenn Vermittler und Kreditgeber eine Einheit bilden

Eine besondere Situation liegt vor, wenn der Kreditvermittler nicht nur vermittelt, sondern du den Kreditvertrag im gleichen Zug und im Rahmen einer gemeinsamen Transaktion mit ihm abschließt. Dies kann der Fall sein, wenn der Vermittler als eine Art „Zwischenhändler“ agiert und den Kreditvertrag quasi im eigenen Namen mit dir abschließt, bevor er ihn an eine Bank weiterleitet, oder wenn die Bank dem Vermittler eine umfassende Vollmacht erteilt hat.

In solchen Fällen spricht man von einem verbundenen Vertrag. Hierbei greift § 358 BGB. Wenn du den Fernabsatzvertrag (in diesem Fall den Vermittlungsvertrag) wirksam widerrufst, ist auch der damit verbundene Darlehensvertrag nicht mehr für dich bindend, ohne dass du diesen separat widerrufen müsstest. Die Fristen für den Widerruf des Darlehensvertrages laufen dann parallel zum Widerruf des Vermittlungsvertrages.

Um festzustellen, ob ein verbundener Vertrag vorliegt, solltest du genau prüfen:

  • Wer die Vertragsparteien des Darlehensvertrages sind.
  • Ob die Finanzierung durch eine andere natürliche oder juristische Person erfolgte, mit der du einen separaten Vertrag geschlossen hast.
  • Ob der Vermittler eine wesentliche Rolle bei der Ausgestaltung und dem Abschluss des Darlehensvertrages mit der Bank gespielt hat und ob dies für dich als Verbraucher erkennbar war.

Kreditvermittlung widerrufen: Der Ablauf

Um deinen Kreditvermittlungsvertrag zu widerrufen, solltest du wie folgt vorgehen:

1. Prüfung des Vertrages und der Widerrufsbelehrung

Sieh dir die Vertragsunterlagen genau an. Achte auf die Bedingungen bezüglich der Vermittlungsprovision, eventuelle Gebühren und vor allem auf die Widerrufsbelehrung. Ist diese vorhanden, vollständig und korrekt? Wann hat sie dir zugestellt werden müssen?

2. Formulierung des Widerrufsschreibens

Verfasse ein schriftliches Widerrufsschreiben. Du musst keine Gründe für deinen Widerruf angeben. Formuliere klar und deutlich, dass du den Vertrag widerrufst. Nutze hierfür idealerweise das vom Vermittler bereitgestellte Muster-Widerrufsformular, falls vorhanden.

Ein Widerrufsschreiben sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Dein vollständiger Name und deine Adresse.
  • Die Vertragsnummer des Vermittlungsvertrages.
  • Das Datum des Vertragsabschlusses.
  • Die eindeutige Erklärung, dass du den Vertrag widerrufst.
  • Das Datum der Erklärung.
  • Deine Unterschrift.

3. Versand des Widerrufsschreibens

Sende den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an den Kreditvermittler. So hast du einen Nachweis über den fristgerechten Versand und den Empfang des Schreibens. Achte darauf, die Frist einzuhalten, falls die Widerrufsbelehrung korrekt war.

4. Umgang mit der finanzierenden Bank

Informiere die finanzierende Bank über deinen Widerruf des Vermittlungsvertrages. Falls es sich um einen verbundenen Vertrag handelt, solltest du auch den Darlehensvertrag widerrufen. Falls nicht, kläre mit der Bank, ob und wie der Darlehensvertrag bestehen bleibt oder ob auch hier Möglichkeiten des Widerrufs oder einer vorzeitigen Rückzahlung bestehen.

Wann du rechtlichen Rat einholen solltest

Es gibt Situationen, in denen die Sachlage komplex wird und du von professioneller Hilfe profitieren kannst:

  • Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Wenn du unsicher bist, ob die Belehrung korrekt war.
  • Verbundene Verträge: Wenn du nicht sicher bist, ob dein Fall unter die Regelungen für verbundene Verträge fällt.
  • Hohe Forderungen des Vermittlers: Wenn der Vermittler trotz Widerruf auf einer Vergütung beharrt.
  • Probleme mit der Bank: Wenn die Bank die Konditionen des Darlehensvertrages nicht anpasst oder dir unfaire Bedingungen auferlegt.

In solchen Fällen sind Rechtsanwälte, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert sind, oder Verbraucherzentralen die richtigen Ansprechpartner.

Die Rolle von AGBs bei Kreditvermittlungsverträgen

Kreditvermittler nutzen oft Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), um ihre Dienstleistungen zu regeln. Diese AGBs dürfen jedoch nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Klauseln, die dein Widerrufsrecht einschränken oder unrechtmäßig Gebühren verlangen, sind unwirksam.

Besonders bei AGBs solltest du auf folgende Punkte achten:

  • Vorvertragliche Aufklärungspflichten: Wurden dir alle wesentlichen Informationen vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht?
  • Kosten und Provisionen: Sind die Kosten transparent und nachvollziehbar aufgeführt?
  • Leistungsumfang: Was genau schuldet dir der Vermittler?

Das Gesetz schützt dich davor, durch unwirksame AGB-Klauseln benachteiligt zu werden.

Besonderheiten bei Online-Krediten und Vermittlungsportalen

Bei Online-Kreditvermittlungsportalen, wo du Anträge und Verträge oft rein digital abwickelst, greifen die Regelungen zu Fernabsatzverträgen besonders stark. Hier sind die Informationspflichten des Vermittlers noch ausgeprägter.

Achte bei der Nutzung solcher Portale besonders auf:

  • Klarheit der Angebote: Verstehst du, welche Konditionen die verschiedenen Banken anbieten und welche Rolle der Vermittler spielt?
  • Datenschutz: Wie werden deine persönlichen Daten verwendet?
  • Transparenz der Gebühren: Fallen neben den Zinsen für den Kredit auch Gebühren für den Vermittler an?

Das Widerrufsrecht ist hier ein wichtiges Werkzeug, um dich vor unüberlegten oder fehlerhaften Abschlüssen zu schützen.

Was passiert, wenn du bereits Leistungen vom Kredit erhalten hast?

Wenn du den Kreditvermittlungsvertrag widerrufst und es sich um einen verbundenen Vertrag handelt, bist du von der Rückzahlung des Darlehens befreit. Du musst dann auch die bereits vom Kreditgeber erhaltenen Beträge zurückzahlen. Hierbei ist zu beachten, dass Zinsen für den Zeitraum anfallen können, in dem du das Geld tatsächlich genutzt hast. Diese Zinsen sind dann im Rahmen des Widerrufs an die Bank zu entrichten.

Die Frist für die Rückzahlung der Darlehensbeträge beginnt in der Regel mit der Abgabe deiner Widerrufserklärung gegenüber der Bank zu laufen, nachdem du den Vermittlungsvertrag widerrufen hast.

Die Konsequenzen eines verspäteten oder fehlenden Widerrufs

Wenn du die Widerrufsfrist verpasst und die Widerrufsbelehrung korrekt war, wird der Vertrag wirksam. Das bedeutet für dich:

  • Zahlungspflicht: Du bist zur Zahlung der Vermittlungsprovision und zur Rückzahlung des Kredits inklusive Zinsen verpflichtet.
  • Kredithistorie: Ein bestehender Kreditvertrag kann sich auf deine Bonität auswirken.

Daher ist es essenziell, die Vertragsunterlagen genau zu prüfen und im Zweifel schnell zu handeln.

Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte

Aspekt Beschreibung Relevanz für dich
Widerrufsrecht Gesetzlich verankertes Recht, Verträge innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen zu beenden. Gilt für den Kreditvermittlungsvertrag. Ermöglicht dir, aus einem ungünstigen Vertrag auszusteigen.
Widerrufsfrist Regelmäßig 14 Tage, beginnt aber erst mit korrekter Belehrung und Informationserteilung durch den Vermittler. Wichtig für die zeitgerechte Ausübung deines Rechts. Eine fehlerhafte Belehrung kann die Frist verlängern.
Verbundene Verträge Wenn Vermittlungs- und Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit bilden. Widerruf des einen zieht Widerruf des anderen nach sich. Vereinfacht den Ausstieg, wenn du sowohl mit dem Vermittler als auch mit der Bank nichts mehr zu tun haben möchtest.
Informationspflichten Der Vermittler muss dich umfassend über dein Widerrufsrecht und Vertragsdetails aufklären. Fehlende oder unvollständige Informationen sind ein starkes Argument für deine Widerrufsrechte.
Folgen des Widerrufs Keine Zahlungspflicht für die Vermittlungsleistung, Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen. Ggf. Rückzahlung des Kredits. Stellt die finanzielle Situation vor Vertragsabschluss wieder her.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Kreditvermittlung widerrufen: Welche Rechte hast du?

Kann ich einen Kreditvertrag, den ich direkt bei der Bank abgeschlossen habe, auch über den Kreditvermittler widerrufen?

Nein, grundsätzlich widerrufst du den Vertrag, den du direkt mit der jeweiligen Vertragspartei abgeschlossen hast. Das bedeutet, du widerrufst den Vertrag mit dem Kreditvermittler, wenn dieser dein Vertragspartner war, und gegebenenfalls separat den Kreditvertrag mit der Bank. Es sei denn, es handelt sich um einen verbundenen Vertrag, bei dem der Widerruf des einen den anderen automatisch mit einschließt.

Was passiert mit den Zinsen, wenn ich meinen Kreditvertrag widerrufe?

Wenn du deinen Kreditvertrag wirksam widerrufst (entweder separat oder im Rahmen eines verbundenen Vertrages), musst du der Bank die Zinsen für den Zeitraum ersetzen, den du das Geld tatsächlich genutzt hast. Du bist also verpflichtet, die angefallenen Nutzungszinsen zu zahlen, aber nicht die vereinbarten Kreditraten.

Mein Kreditvermittler verlangt eine Gebühr, obwohl ich den Vertrag widerrufen möchte. Ist das rechtens?

Wenn du deinen Kreditvermittlungsvertrag fristgerecht und wirksam widerrufen hast, bist du grundsätzlich von der Zahlung der Vermittlungsgebühr befreit. Wenn der Vermittler dennoch auf einer Zahlung besteht, solltest du prüfen, ob die Widerrufsbelehrung korrekt war und ob du alle Schritte korrekt durchgeführt hast. Im Zweifel ist rechtlicher Rat einzuholen, da die Forderung unwirksam sein könnte.

Wie lange habe ich Zeit, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war?

Wenn der Kreditvermittler dich nicht korrekt über dein Widerrufsrecht belehrt hat oder wichtige Informationen unterschlagen hat, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. In diesem Fall kannst du den Vertrag unter Umständen auch noch nach mehreren Monaten widerrufen. Die genaue Frist kann hier komplex sein und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es gibt eine Höchstfrist von 12 Monaten und 14 Tagen, wenn die Belehrung gar nicht stattgefunden hat.

Muss ich dem Kreditvermittler beweisen, dass er mich nicht korrekt belehrt hat?

Die Beweislast für die korrekte und vollständige Information über das Widerrufsrecht liegt grundsätzlich beim Unternehmer, also dem Kreditvermittler. Wenn du also bestreitest, eine korrekte Belehrung erhalten zu haben, muss der Vermittler nachweisen können, dass dies der Fall war. Das kann er beispielsweise durch einen Sendebeleg mit beigefügter Belehrung oder eine Empfangsbestätigung.

Kann ich auch einen Kreditvermittlungsvertrag widerrufen, der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, z.B. bei mir zu Hause?

Ja, das Widerrufsrecht gilt auch für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Wenn ein Kreditvermittler dich also zu Hause aufsucht und dort einen Vermittlungsvertrag mit dir abschließt, hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das unter denselben Voraussetzungen beginnt und ausgeübt wird wie bei Fernabsatzverträgen.

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