Die Maklercourtage ist für Käufer und Verkäufer von Immobilien oft ein unklarer Kostenfaktor, der maßgeblich den finanziellen Aufwand beeinflusst. Du fragst dich, wie hoch sie ausfällt, wie sie berechnet wird und wer letztendlich dafür aufkommt? Hier erhältst du eine klare und detaillierte Erklärung.
Die Maklercourtage: Was sie ist und warum sie anfällt
Die Maklercourtage, auch Provision genannt, ist das Entgelt, das du als Käufer oder Verkäufer für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie an den Immobilienmakler zahlst. Sie ist die finanzielle Gegenleistung für die Expertise, die Zeit und die Ressourcen, die der Makler in den Verkaufsprozess investiert. Dazu gehören die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés, die Durchführung von Besichtigungen, die Bonitätsprüfung potenzieller Käufer, die Verhandlung des Kaufpreises sowie die Organisation der Vertragsunterzeichnung.
Wie hoch ist die Maklercourtage typischerweise?
Die Höhe der Maklercourtage variiert je nach Region und Art der Immobilie, bewegt sich aber in Deutschland üblicherweise zwischen 3% und 7% des notariell beurkundeten Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In einigen Regionen oder bei speziellen Objekten können auch abweichende Sätze üblich sein. Bei Wohnimmobilien, die von Privatpersonen erworben werden, hat sich in vielen Bundesländern eine geteilte Courtage etabliert, bei der Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte tragen.
Berechnung der Maklercourtage
Die Berechnung der Maklercourtage ist meist unkompliziert und basiert auf einem Prozentsatz des finalen Kaufpreises. Stell dir vor, du kaufst eine Immobilie für 400.000 Euro und die vereinbarte Maklerprovision beträgt 3,5% zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Courtage berechnet sich dann wie folgt:
- Nettopreis der Immobilie: 400.000 €
- Maklerprovision (Nettopreis x Prozentsatz): 400.000 € x 3,5% = 14.000 €
- Mehrwertsteuer (19% auf die Provision): 14.000 € x 19% = 2.660 €
- Gesamte Maklercourtage: 14.000 € + 2.660 € = 16.660 €
Diese Summe wird in der Regel erst bei Abschluss des Kaufvertrages fällig und im Notarvertrag festgehalten.
Aufteilung der Maklercourtage: Wer zahlt was?
Die Frage, wer die Maklercourtage zahlt, war lange Zeit primär eine Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Makler. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland jedoch das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Dieses Gesetz regelt die Aufteilung der Maklerprovision für Wohnimmobilien, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Geteilte Maklerprovision (Käufer-Verkäufer-Teilung)
Seit der Gesetzesänderung muss derjenige, der den Makler beauftragt hat, mindestens die Hälfte der Provision tragen. Dies betrifft typischerweise den Verkäufer bei der Vermarktung einer Immobilie. Wenn nun auch der Käufer die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt – beispielsweise weil er eine bestimmte Immobilie über den Makler angeboten bekommt – und der Makler für beide Parteien tätig wird (Doppeltätigkeit), so wird die Provision in der Regel hälftig geteilt. Das bedeutet, sowohl Käufer als auch Verkäufer zahlen jeweils 50% der vereinbarten Gesamtprovision.
Alleinmaklerauftrag und dessen Auswirkungen
Hat der Verkäufer einen Alleinmaklervertrag geschlossen, ist er primär dafür verantwortlich, die Provision zu zahlen. Wenn der Makler jedoch nachweislich auch für den Käufer tätig war und dieser dadurch einen Vorteil hatte, kann auch hier eine geteilte Courtage greifen. Die genauen Regelungen sind im Maklervertrag und den gesetzlichen Bestimmungen zu finden.
Sonderfälle und gewerbliche Immobilien
Bei gewerblichen Immobilien oder bei der Vermittlung von Mietobjekten können abweichende Regelungen zur Courtage gelten. Hier ist die Vereinbarung im Einzelfall entscheidend, da das Gesetz zur Teilung der Maklerkosten für Wohnungen und Einfamilienhäuser nicht anwendbar ist. Auch bei Grundstücksgeschäften ohne eine bestehende Bebauung gelten oft andere Courtagesätze und -regelungen.
Wichtige Faktoren, die die Courtage beeinflussen
Neben der reinen Prozentzahl gibt es weitere Aspekte, die die Höhe der Maklercourtage mitbestimmen können:

- Art der Immobilie: Ein luxuriöses Einfamilienhaus kann eine andere Courtage haben als eine kleine Eigentumswohnung oder ein Baugrundstück.
- Aufwand des Maklers: Bei sehr speziellen oder schwer verkäuflichen Objekten, die intensivere Vermarktungsstrategien erfordern, kann die Courtage höher ausfallen.
- Regionale Unterschiede: Die Maklergebühren können sich von Bundesland zu Bundesland oder sogar innerhalb von Städten unterscheiden.
- Verhandlung: Auch wenn die Sätze oft üblich sind, gibt es Spielraum für Verhandlungen, insbesondere bei hochpreisigen Objekten oder wenn mehrere Makler involviert sind.
- Umfang der Dienstleistung: Ein Makler, der nur eine reine Vermittlung anbietet, wird tendenziell eine niedrigere Courtage verlangen als einer, der umfassende Beratungsleistungen, Wertermittlung und Unterstützung bei der Finanzierung anbietet.
Rechtliche Grundlagen und Transparenz
Die Transparenz bei der Maklerprovision ist essenziell. Sowohl im Maklervertrag als auch im Kaufvertragsentwurf muss klar ersichtlich sein, wer welche Provision in welcher Höhe zu zahlen hat. Achte darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Der Maklervertrag
Bevor ein Makler für dich tätig wird, wird in der Regel ein Maklervertrag geschlossen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, die Dauer des Vertrages, die Höhe der Provision und die Bedingungen, unter denen sie fällig wird. Lies diesen Vertrag sorgfältig durch und stelle Fragen, wenn etwas unklar ist.
Die Fälligkeit der Courtage
Die Maklercourtage wird üblicherweise erst mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarielle Beurkundung) fällig. Das bedeutet, du schuldest dem Makler die Provision nicht, wenn der Verkauf trotz seiner Bemühungen nicht zustande kommt oder wenn der Käufer oder Verkäufer den Vertrag vor der Beurkundung aus anderen Gründen platzen lässt.
Die Rolle des Maklers: Mehrwert über die reine Vermittlung hinaus
Ein guter Immobilienmakler bietet weit mehr als nur die Suche nach potenziellen Käufern oder Verkäufern. Seine Expertise umfasst:
- Marktanalyse und Wertermittlung: Ein Makler kennt den lokalen Immobilienmarkt und kann den realistischen Wert einer Immobilie einschätzen.
- Professionelle Vermarktung: Er erstellt hochwertige Fotos, Videos und Exposés, die deine Immobilie optimal präsentieren.
- Gezielte Käufersuche: Durch sein Netzwerk und seine Datenbank findet er passende Interessenten.
- Besichtigungstermine: Er organisiert und führt Besichtigungen durch, beantwortet Fragen und filtert ungeeignete Anfragen aus.
- Verhandlungsführung: Ein erfahrener Makler kann den besten Preis für dich erzielen und Konflikte bei der Preisverhandlung lösen.
- Bonitätsprüfung: Er prüft die finanzielle Leistungsfähigkeit potenzieller Käufer.
- Beratung und Begleitung: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Schlüsselübergabe steht er dir beratend zur Seite.
- Netzwerk: Er kann Kontakte zu Notaren, Finanzierungsberatern und Handwerkern vermitteln.
Zusammenfassung der Courtage-Aspekte
| Aspekt | Beschreibung | Typische Höhe (Wohnimmobilien) | Wer zahlt? (Gesetzlich geregelt) |
|---|---|---|---|
| Courtage-Prozentsatz | Prozentualer Anteil am notariellen Kaufpreis. | 3,5% – 7% (zzgl. MwSt.) | Kann variieren, oft geteilt. |
| Berechnungsgrundlage | Finaler, notariell beurkundeter Kaufpreis. | Gesamtkaufpreis der Immobilie. | N/A |
| Fälligkeit | Zeitpunkt, zu dem die Courtage zu zahlen ist. | Nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags. | N/A |
| Teilung (Gesetzlich) | Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer bei Wohnimmobilien für Verbraucher. | Max. 50% für Käufer, min. 50% für Verkäufer (bei Doppeltätigkeit). | Verkäufer muss mind. 50% tragen. |
| Mehrwertsteuer | Umsatzsteuer auf die Maklerprovision. | Aktuell 19%. | Wird auf die Courtage aufgeschlagen. |
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Maklercourtage: Höhe, Berechnung und Aufteilung erklärt
Was passiert, wenn der Kaufpreis im Notartermin niedriger ausfällt als ursprünglich verhandelt?
Die Maklercourtage wird immer auf Basis des tatsächlich im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises berechnet. Wenn der Kaufpreis während der Verhandlungen kurz vor dem Notartermin nochmals nach unten korrigiert wird, reduziert sich entsprechend auch die Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision.
Muss ich als Käufer die Maklerprovision zahlen, wenn ich die Immobilie von einem Bauträger kaufe?
In der Regel nicht. Wenn du eine Immobilie direkt vom Bauträger oder Projektentwickler erwirbst, schließt du einen Kaufvertrag mit dem Unternehmen ab, das die Immobilie erstellt hat. In diesem Fall ist kein Makler involviert, der eine Provision verlangen könnte. Die Preise, die der Bauträger nennt, sind die Endpreise für den Erwerber, zuzüglich eventueller Baunebenkosten.
Kann ich die Maklercourtage von der Steuer absetzen?
Ja, die Maklercourtage kann unter bestimmten Umständen als Werbungskosten (wenn du die Immobilie vermieten möchtest) oder als haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung (wenn du die Immobilie selbst bewohnst) steuerlich geltend gemacht werden. Informiere dich hierzu am besten bei deinem Steuerberater, da die genauen Regelungen und Abzugsmöglichkeiten komplex sein können.
Was, wenn ich eine Immobilie über mehrere Makler anbiete?
Wenn du eine Immobilie über mehrere Makler anbietest (was in der Regel nicht empfehlenswert ist, da es den Markt unübersichtlich macht), sind die Vereinbarungen bezüglich der Courtage entscheidend. Oftmals hat der Makler Anspruch auf die Provision, der den Kaufvertrag nachweislich mitverursacht hat. Bei Mehrfachangeboten können sich jedoch auch komplexere Provisionsregelungen ergeben, die im Vorfeld klar geklärt werden müssen.
Gilt die Teilung der Maklercourtage auch für Mietwohnungen?
Nein, die Regelung zur Teilung der Maklerprovision bezieht sich explizit auf Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt weiterhin das Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch dessen Provision zahlt. In der Praxis wird dies oft der Vermieter sein, der den Makler engagiert, um Mieter zu finden.
Welche Rolle spielt die Mehrwertsteuer bei der Maklerprovision?
Die Mehrwertsteuer (aktuell 19%) wird immer auf die vereinbarte Maklerprovision aufgeschlagen und kommt zum Prozentsatz des Kaufpreises hinzu. Das bedeutet, wenn die Provision beispielsweise 3,5% beträgt, zahlt der Käufer 3,5% des Kaufpreises plus 19% Mehrwertsteuer auf diese 3,5%. Die Mehrwertsteuer kann von Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wieder geltend gemacht werden.
Kann ich die Höhe der Maklercourtage verhandeln?
Ja, die Höhe der Maklercourtage ist grundsätzlich verhandelbar. Insbesondere bei hochpreisigen Objekten, wenn du bereit bist, einen Makler über einen längeren Zeitraum zu engagieren, oder wenn der Makler dir bereits bei der Suche nach einer Immobilie geholfen hat, kann es Spielraum für Verhandlungen geben. Es lohnt sich immer, das Gespräch mit dem Makler zu suchen.